Seitenpfad:

Beschluss des Landesparteitages vom 12.06.2021

12.06.2021

Beschluss A 13 - Rückgabe von Raubkunst an die Herkunftsländer und rechtmäßigen Besitzerinnen

Während Deutschlands Kolonialzeit kam es vielfach zum Diebstahl oder vertraglicher Enteignung von Gütern, die für deren Herkunftsgesellschaften heute noch von hoher kultureller Bedeutung sind. Viele dieser geraubten Kulturgüter befinden sich heute in deutschen Museen oder in Privatbesitz. Mit dem sogenannten Eckpunktepapier „Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ (2019) haben sich Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände zu der Aufgabe bekannt, eine Transparenz über diese Bestände herzustellen und gemeinsam mit Vertreter/innen der Herkunftsgesellschaften Kriterien und Verfahren für deren Rückgabe zu erarbeiten. Im Land Bremen wurden im gleichen Jahr „Kulturpolitischen Leitlinien zum Umgang mit dem kolonialen Erbe“ beschlossen, in denen ausdrücklich der Wille zur Rückgabe formuliert ist, sofern diese von den Herkunftsgesellschaften gewünscht wird. Häufig sind umfangreiche Provenienzforschungen notwendig, um klären zu können woher die Kulturgüter stammen und an wen sie heute zurückzugeben wären. Das Übersee-Museum ist bundesweit führend auf diesem Gebiet.

Im letzten Jahr folgte die Gründung einer Kontaktstelle Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten, deren Aufgabe es nun ist, Anfragen aus dem Aus- und Inland entgegen zu nehmen und an die richtigen Ansprechpartner/innen zu vermitteln. Da Kultur in Deutschland Ländersache ist, soll so insbesondere den Herkunftsgesellschaften der Weg zu den einzelnen Institutionen und Beständen erleichtert werden.

Diese Entwicklung begrüßen wir ausdrücklich. Angesichts der anhaltenden Forderungen nach Restitution – jüngst anlässlich der Eröffnung des Humboldt-Forums in Berlin – gilt es, verstärkt über die sich in den letzten Jahren veränderte Haltung in den Museen sowie über die praktischen Wege zur Rückgabe von Sammlungsgut zu informieren.

Neben den Museen müssen auch Privatpersonen mehr in die Pflicht genommen. Einer Restitution darf nicht daran scheitern, dass Einzelne ihre Mitarbeit verweigern.

Darüber hinaus fordern wir:

  • Einen stetigen Einbezug von Vertreter/innen aus den Herkunftsgesellschaften und aus den in Deutschland lebenden diasporischen Communitys in die Weiterentwicklung der Kontaktstelle und ihrer Arbeit.
  • In gewünschten und notwendigen Fällen von Restitutionsprozessen eine Verständigung über die Art der Kompensation unter Einbeziehung des Auswärtigen Amts.
  • Eine offizielle Entschuldigung der Bundesrepublik Deutschland an die Herkunftsgesellschaften, die Opfer eines kolonialen Kunstraubes geworden sind.